Wiedereintritt

Sie sind vor Jahren, oder erst auch vor kurzem, aus der katholischen Kirche ausgetreten?
Nun, es mochte dafür Gründe gegeben haben. Aber nur wenige Entscheidungen unseres Lebens gelten für immer und ewig. Die Zeiten verändern sich, die Menschen auch und vielleicht möchten Sie jetzt wieder in die Kirche eintreten. Das geht und ist in der Regel kein Problem. Allerdings geht das nicht beim Standesamt oder beim Einwohnermeldeamt, sondern nur bei einem Priester. Dieser wird Ihnen gerne helfen, mit Ihrer Kirche einen Neuanfang zu beginnen.
 
Was ist zu tun?
Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Pfarrbüro in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Pfarrer. Geben Sie bitte gleich auch Ihr Anliegen an, das macht die Vermittlung eines Termins leichter. Sie werden recht schnell einen Termin erhalten und sich zum Gespräch mit dem Pfarrer treffen. In diesem Gespräch mit Ihnen wird er auf Ihre Beweggründe für den damaligen Austritt eingehen, mit Ihnen zusammen die weitere Entwicklung betrachten und daraus dann ein Schreiben an den zuständigen Bischof verfassen, mit der Bitte, Sie wieder in die Kirche aufnehmen zu dürfen. In der Regel kommt die positive Antwort innerhalb von 14 Tagen.
 
Welche Unterlagen brauchen Sie für das Gespräch?
Für das Gespräch mit Ihrem Pfarrer brauchen Sie natürlich Ihre Personaldaten, aber besonders auch die genaue Bezeichnung Ihres Taufortes und das Taufdatum - oft findet sich dieses im elterlichen Familienbuch. Wenn Sie nur noch den Ort wissen, helfen wir Ihnen dabei, die anderen Angaben beim zuständigen Pfarramt zu erfragen.
 
Sie benötigen auch eine Kopie Ihrer Austrittsbescheinigung, die Sie bei Ihrem Austritt vom zuständigen Amt bekommen haben. Auf dieser Bescheinigung sind Ort und Datum vermerkt. Diese Angaben benötigen wir.
 
Wie geht es weiter?
Sobald die Aufnahmegenehmigung des Bischofs vorliegt, wird sich das Pfarrbüro mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen weiteren Termit mit Ihnen zu vereinbaren. Bei diesem Termin wird Ihre Wiederaufnahme vollzogen. Das kann in einer kleiner Gebetsfeier im Pfarrhaus geschehen. In dieser Feier wird Sie der Priester offiziell im Namen der Kirche befragen, ob Sie in die Kirche wieder aufgenommen werden wollen, er wird Sie nach Ihrem Glauben befragen, ähnlich wie bei Taufe und Firmung, dann wird er Sie freisprechen von dem durch Ihren Austritt selbst vollzogenen Ausschluss aus der Kirche und Sie mit dem Segen wieder in die Kirche aufnehmen.
 
Das war es dann?
Noch nicht ganz, denn jetzt muss das Ganze ja noch bescheinigt und für die entsprechenden Ämter und Kirchenbücher schriftlich festgehalten werden. Dazu sind dann bestimmte Schreiben vorbereitet, die Sie und der Pfarrer gemeinsam unterzeichnen. Sie selbst erhalten ebenfalls eine Kopie über Ihren Wiedereintritt. Aber das war es dann auch, Sie müssen nichts mehr weiter tun.
 
Und was kostet das?
Kosten entstehen Ihnen im Gegensatz zu Ihrem Austritt, bei dem das Standesamt oder Einwohnermeldeamt eine Gebühr erhoben hat, nicht.
 
Unsere Freude!
Jedenfalls freuen wir uns, wenn Sie diesen Schritt gehen wollen und wir begleiten Sie sehr gerne dabei. Und bedenken Sie, Kirche besteht immer aus Menschen und Menschen machen auch Fehler und manchmal machen sogar Fehler die Menschen liebenswürdig. Also, nur Mut!
 

Links:  Informationen erhalten Sie auch beim Dekanat Linzgau sowie im Internet www.mach-dich-auf-und.com